SATZUNG

SATZUNG/STATUTEN

KAPITEL / KAPITEL I

NAME, ZWECK, ANSCHRIFT UND UMFANG BEZEICHNUNG, ZWECK, ANSCHRIFT UND UMFANG


Artikel / Artikel 1. Denomination / Denomination.

Mit dem Namen ILBS, "INTERNATIONAL LEATHER AND BOOTS SPAIN", wird gemäß dem Organgesetz 1/2002 vom 22. März und ergänzenden Vorschriften eine VEREINIGUNG mit Rechtspersönlichkeit und voller Handlungsfähigkeit ohne Gewinn gegründet. . Basierend auf den Werten, die es gefunden hat, wie Respekt, höfliches Verhalten, Toleranz, Brüderlichkeit, Demut, Versöhnung, Arbeit für die Gemeinschaft, Meisterschaft und Charisma.

Mit der Bezeichnung ILBS, "INTERNATIONAL LEATHER AND STIEFEL SPANIEN", wird ein CLUB gemäß dem Organgesetz 1/2002 vom 22. März und ergänzenden Normen gegründet, mit Rechtspersönlichkeit und voller Handlungsfähigkeit, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Basierend auf den Werten, die sie tragen, wie Respekt, gebildetes Verhalten, Toleranz, Brüderlichkeit, Demut, Versöhnung, Arbeit für die Gemeinschaft, Kompetenz und Charisma.


Artikel / Artikel 2

2.1. Bild / Bild.

Dieser Verein hat das folgende Logo: Auf einem neutralen Hintergrund oder einer Lederflagge, bestehend aus fünf horizontalen Bändern gleicher Dicke, in den Farben von oben nach unten, schwarz, blau, weiß, blau und schwarz, das Bild eines Lederstiefels wird überlagert: rechts montieren, die Initialen ILBS vertikal und in der Mitte und schließlich links vertikal peitschen. Dieses Bild muss in allen vom Verein erstellten Unterlagen erscheinen.

Dieser Verein hat das folgende Logo: Auf einem neutralen Hintergrund oder einer Lederflagge, bestehend aus fünf horizontalen Bändern gleicher Dicke, in den Farben von oben nach unten, schwarz, blau, weiß, blau und schwarz, wird das Bild eines Stiefels überlagert. Montieren Sie rechts die Initialen ILBS vertikal und in der Mitte und schließlich die vertikale Peitsche nach links. Dieses Bild muss in der gesamten Dokumentation erscheinen, die von der Zuordnung generiert wird.

2.2 Fahne/Wohnung

Dieser Verein hat folgende Flagge: Auf einer Lederflagge, zusammengesetzt aus neun horizontalen Bändern gleicher Dicke, in den Farben von oben nach unten, schwarz, blau, schwarz, blau, weiß, blau, schwarz, blau und schwarz, ein rotes Herz die obere linke Ecke einnimmt und eine Größe hat, die vier Bändern entspricht, wird das Logo oder Bild des Verbands in die rechte Ecke eingeblendet. Das Lederbanner kann durch einen neutralen Hintergrund ersetzt werden.

Dieser Verein hat folgende Flagge: Eine Lederflagge, zusammengesetzt aus neun horizontalen Bändern gleicher Dicke, in den Farben von oben nach unten, schwarz, blau, schwarz, blau, weiß, blau, schwarz, blau und schwarz, das Herz in rot besetzt in der oberen linken Ecke und einer Größe, die vier Bändern entspricht, wird das Logo oder Bild des Verbands in der rechten Ecke eingeblendet. Das Banderolenleder kann durch einen neutralen Hintergrund ersetzt werden.


Artikel / Artikel 3. Timing / Timing.

Dieser Verein wird auf unbestimmte Zeit errichtet.

Dieser Verein wird auf unbestimmte Zeit errichtet.


Artikel / Artikel 4. Zwecke / Zwecke.

Das Bestehen dieses Vereins hat folgende Zwecke:

a) Förderung der Vereinigung von Liebhabern von Leder, Stiefeln und anderen Fetischen in Spanien und dem Rest der Welt. b) Förderung der Leder- und Fetischkultur im Allgemeinen in Spanien und dem Rest der Welt. c) Liebhaber von Leder und anderen Fetischen integrieren, Treffen fördern, Informationen austauschen, Material austauschen sowie den Erwerb von Fetischmaterial, Eintrittskarten für Partys oder Treffen mit Rabatten für seine Mitglieder dank der direkten Zusammenarbeit zwischen dem Verband ILBS erleichtern und Versorgungsunternehmen oder andere Organisationen, die für die Förderung von Veranstaltungen in Spanien und dem Rest der Welt zuständig sind. d) Verbreitung eines demokratischen Gewissens in den Beziehungen zwischen den Partnern unter den Prinzipien von Toleranz, Integration, Respekt und Vertrauen. Förderung der Harmonie in der Welt des Leders und anderer Fetische. e) Förderung der internationalen Beziehungen, Priorisierung des Kontakts mit verwandten Verbänden oder Verbänden in Europa. Der Verband kann sich anderen verwandten Verbänden anschließen und einen internationalen Verband gründen oder einem bestehenden internationalen Verband beitreten. f) Umsetzung und Förderung gesunder Verhaltensweisen und gesunder Sexualpraktiken. g) Hilfeleistung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins zur Zeit durch Übernahme eines Teils der Reise- und/oder Übernachtungskosten, die dem ILBS Mister zu verschiedenen Leder- oder Fetischveranstaltungen in Spanien und Europa entstehen.

Die Existenz dieses Vereins bezweckt:

a) Förderung der Vereinigung von Lederliebhabern, Stiefeln und anderen Fetischen in Spanien und dem Rest der Welt. b) Förderung der Leder- und Fetischkultur im Allgemeinen in Spanien und dem Rest der Welt. c) Liebhaber von Leder und anderen Fetischen integrieren, Treffen fördern, Informationen austauschen, Material austauschen sowie den Erwerb von Fetischmaterial, Eintrittskarten für Partys oder Treffen mit Rabatten für seine Mitglieder dank der direkten Zusammenarbeit zwischen dem Verband ILBS erleichtern und Lieferanten oder andere Organisationen, die für die Förderung von Veranstaltungen in Spanien und dem Rest der Welt zuständig sind. d) Verbreitung eines demokratischen Gewissens in den Beziehungen zwischen den Partnern unter den Prinzipien von Toleranz, Integration, Respekt und Vertrauen. Förderung der Harmonie in der Welt des Leders und anderer Fetische. e) Förderung der internationalen Beziehungen, vorrangiger Kontakt mit Verbänden oder Verbänden auf europäischer Ebene. Der Verband kann sich mit anderen verwandten zusammenschließen und einen internationalen Verband gründen oder einem bestehenden internationalen Verband beitreten. f) Umsetzung und Förderung gesunder Verhaltensweisen und gesunder Sexualpraktiken. g) Hilfe, soweit die wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Zeitpunkt des Vereins bestehen, durch Übernahme eines Teils der Reise- und Übernachtungskosten von Herrn ILBS zu verschiedenen Leder- oder Fetischveranstaltungen in Spanien und Europa.


Artikel / Artikel 5. Aktivitäten / Aktivitäten.

Um diese Zwecke zu erfüllen, werden die folgenden Aktivitäten durchgeführt:

1. Jährliche Organisation des Mister ILBS-Wettbewerbs, Eigentum des Vereins. 2. Werbung für Lederpartys und Versammlungen, die mit Latex, Gummi, Neopren, Stiefeln und anderen Fetischen einhergehen können. Besonders das, das wir in Sevilla organisiert haben, das ILBS-Treffen. 3. Förderung von Treffen in Leder, Biker und anderen Fetischen. 4. Teilnahme an Ledertreffen, die von verwandten spanischen und internationalen Verbänden oder Verbänden gefördert werden. 5. Unterstützung von Mister ILBS bei seiner Teilnahme am Mister Leather Europe und/oder internationalen Wettbewerb oder anderen damit verbundenen Veranstaltungen. 6. Verwaltung eines Kommunikationssystems, das die reibungslose Übermittlung von Informationen zwischen Partnern ermöglicht (Website, Facebook-Seite und andere Plattformen, Mailingliste usw.) 7. Hilfe bei der Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten (STDs) zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden, jeder Verwaltung, die für die Entwicklung und Anwendung von STD-Programmen zuständig sind. 8. Ausübung jeglicher Tätigkeit, die einen Inkassozweck verfolgt, um die übrigen Tätigkeiten zu bezahlen. Wie Gewinnspiele, Kalender, Merchandising etc. 9. Ausarbeitung eines Ethikkodex des Vereins durch den Vorstand zur Genehmigung durch die Generalversammlung.

Um diese Zwecke zu erfüllen, werden die folgenden Aktivitäten durchgeführt:

1. Jährliche Organisation des Mister ILBS-Wettbewerbs, Eigentum des Vereins. 2. Förderung von Partys und Ledertreffen, die mit Latex, Gummi, Neopren, Stiefeln und anderen Fetischen in Verbindung treten können. Besonders das, das wir in Sevilla organisiert haben, das ILBS-Treffen. 3. Förderung von Treffen in Leder, Biker und anderen Fetischen. 4. Teilnahme an Ledertreffen, die von Verbänden oder verwandten spanischen und internationalen Verbänden gefördert werden. 5. Unterstützung von Herrn ILBS bei seiner Teilnahme am Wettbewerb Mister Leather Europe und/oder International oder anderen damit verbundenen Veranstaltungen. 6. Verwaltung eines Kommunikationssystems, das die reibungslose Übermittlung von Informationen zwischen den Partnern ermöglicht (Internet, Seite auf Facebook und anderen Plattformen, Mailingliste usw.) 7. Hilfe bei der Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten (STDs) zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden , jeder Verwaltung, die für die Entwicklung und Umsetzung von STD-Programmen verantwortlich sind. 8. Durchführung jeder Tätigkeit, die einen Sammelzweck verfolgt, um die übrigen Tätigkeiten zu decken. Wie Verlosungen, Kalender, Merchandising usw. 9. Ausarbeitung eines Ethikkodex des Verbandes durch den Vorstand zur Genehmigung durch die Generalversammlung.


Artikel / Artikel 6. Hauptsitz und Geltungsbereich / Hauptsitz und Geltungsbereich.

Der Verein richtet seinen eingetragenen Sitz in der Calle Garria 29, Umbrete 41806 Sevilla ein.

Der Verein richtet seinen eingetragenen Sitz in der Garria-Straße 29, Umbrete (41806-Sevilla) ein.



KAPITEL KAPITEL IIÓRGANO DE REPRESENTACIÓNBOARD


Artikel / Artikel 7. Vertretung / Vorstand.

Der Verein wird von einem Vorstand geleitet und vertreten, der sich zusammensetzt aus: einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Sekretär, einem Schatzmeister und 3 bis 7 Mitgliedern.

Der Verein wird von einem Vorstand geleitet und vertreten, der sich zusammensetzt aus: einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Sekretär, einem Schatzmeister und 3 bis 7 Mitgliedern.


Artikel / Artikel 8. Dauer und niedrig / Dauer und niedrig.

Alle Vorstandsämter werden ehrenamtlich und unentgeltlich wahrgenommen. Diese werden von der Generalversammlung ernannt und abberufen und ihr Mandat dauert vier Jahre. Diese können durch freiwilligen, schriftlich an den Vorstand zu richtenden Rücktritt wegen Nichterfüllung der ihnen übertragenen Pflichten und wegen Erlöschen des Mandats abberufen werden.

Alle Positionen, aus denen sich der Vorstand zusammensetzt, werden ehrenamtlich und ohne Vergütung ausgeübt. Diese werden von der Generalversammlung ernannt und abberufen und ihr Mandat dauert vier Jahre. Sie können durch freiwilligen schriftlichen Rücktritt an den Vorstand wegen Verletzung der ihnen übertragenen Pflichten und Ablauf des Mandats entzogen werden.


Artikel / Artikel 9. Amtsverlängerung / Amtsverlängerung.

Die Vorstandsmitglieder, die ihre gewählte Amtszeit erschöpft haben, bleiben bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl der Ämter des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Sekretärs ist auf höchstens zwei Amtszeiten begrenzt, es sei denn, es gibt keine anderen Kandidaten. Die Ersetzung von mehr als der Hälfte des Verwaltungsrats darf bei den durch die Beendigung des Mandats eintretenden Veränderungen nicht erfolgen.

Die Mitglieder des Vorstandes, die ihre gewählte Amtszeit erschöpft haben, bleiben bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Bei der Wiederwahl der Ämter des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Sekretärs wird eine Höchstgrenze von zwei Amtszeiten festgelegt, es sei denn, es liegen keine anderen Kandidaturen vor. Die Ersetzung von mehr als der Hälfte des Vorstands darf bei den durch die Beendigung des Mandats eintretenden Veränderungen nicht erfolgen.


Artikel / Artikel 10. Sitzungen / Sitzungen.

Der Vorstand tritt so oft zusammen, wie vom Präsidenten festgelegt und auf Initiative oder Antrag von drei seiner Mitglieder. Er wird konstituiert, wenn die Hälfte plus ein seiner Mitglieder anwesend sind, und damit seine Vereinbarungen gültig sind, müssen sie mit Stimmenmehrheit gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Die Sitzungen können von Angesicht zu Angesicht stattfinden oder über ein Multimedia-Medium durchgeführt werden, das eine direkte Kommunikation der Mitglieder, Abstimmungen und Entscheidungsfindung ermöglicht. Unabhängig von der Art und Weise der Durchführung wird das zeitgerechte Protokoll gemäß Vereinbarung erstellt und vom Präsidenten oder dem Vizepräsidenten, der ihn/sie vertritt, unterzeichnet. In jedem Fall muss mindestens eine Sitzung pro Semester abgehalten werden.

Der Vorstand tritt so oft zusammen, wie vom Präsidenten festgelegt und auf Initiative oder Antrag von drei seiner Mitglieder. Er wird konstituiert, wenn die Hälfte plus ein seiner Mitglieder anwesend sind, und damit seine Vereinbarungen gültig sind, müssen sie mit Stimmenmehrheit gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Die Sitzungen können von Angesicht zu Angesicht stattfinden oder über ein Multimedia-Medium durchgeführt werden, das eine direkte Kommunikation der Mitglieder, Abstimmungen und Entscheidungsfindung ermöglicht. Unabhängig von der Art und Weise der Durchführung wird das vereinbarte Protokoll verlängert, das vom Präsidenten oder Vizepräsidenten, der es ersetzt, unterzeichnet wird. In jedem Fall muss mindestens eine Sitzung pro Semester abgehalten werden.


Artikel / Artikel 11. Befugnisse des Vorstandes / Aufgaben des Vorstandes Die Befugnisse des Vorstandes erstrecken sich im Allgemeinen auf alle Handlungen im Zusammenhang mit den Zwecken des Vereins, soweit sie nicht gem dieser Statuten, ausdrückliche Genehmigung der Generalversammlung. Die besonderen Befugnisse des Verwaltungsrats sind:

1. Leitung der sozialen Aktivitäten und Durchführung der wirtschaftlichen und administrativen Verwaltung des Vereins, Zustimmung zur Durchführung der entsprechenden Verträge und Handlungen. 2. Ausführen der Vereinbarungen der Generalversammlung. 3. Bilanz und Jahresabschluss formulieren und der Generalversammlung zur Genehmigung vorlegen. 4. Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Gesellschafter. 5. Ernennung von Delegierten für eine bestimmte Aktivität des Vereins. 6. Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts und des jährlichen Finanzberichts zur Genehmigung durch die Generalversammlung. 7. Schreiben Sie den Ethikkodex des Vereins, basierend auf den Werten, die den Verein gegründet haben, wie Respekt, höfliches Verhalten, Toleranz, Brüderlichkeit, Demut, Versöhnung, Arbeit für die Gemeinschaft, Meisterschaft und Charisma. 8. Jede andere Befugnis, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Generalversammlung der Partner fällt.

Die Befugnisse des Vorstandes werden im Allgemeinen auf alle die Vereinszwecke betreffenden Handlungen ausgedehnt, sofern sie nicht nach dieser Satzung einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedürfen. Die besonderen Befugnisse des Vorstandes sind:

1. Die gesellschaftlichen Aktivitäten zu leiten und die wirtschaftliche und administrative Leitung des Vereins zu übernehmen und sich bereit zu erklären, die entsprechenden Verträge und Handlungen auszuführen. 2. Ausführen der Vereinbarungen der Generalversammlung. 3. Aufstellung und Vorlage der Bilanzen und des Jahresabschlusses zur Genehmigung durch die Generalversammlung. 4. Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Gesellschafter. 5. Ernennung von Delegierten für bestimmte Aktivitäten der Vereinigung. 6. Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts und des jährlichen Wirtschaftsberichts zur Genehmigung durch die Generalversammlung. 7. Entwurf des Ethikkodex des Vereins, basierend auf den Werten, die den Verein gegründet haben, wie Respekt, gebildetes Verhalten, Toleranz, Brüderlichkeit, Demut, Versöhnung, Arbeit für die Gemeinschaft, Fachwissen und Charisma. 8. Jede andere Fakultät, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Generalversammlung der Partner fällt.


Artikel / Artikel 12. Präsidentschaft / Präsidentschaft .

Der Präsident hat folgende Befugnisse:

1. Den Verein vor allen öffentlichen oder privaten Organisationen rechtlich vertreten. 2. Einberufung, Vorsitz und Unterbrechung der Sitzungen der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen. 3. Leitung der Beratungen der Sitzungen und Sitzungen. 4. Zahlungen bestellen. 5. Genehmigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Dokumente, Protokolle und Korrespondenz. 6. Ergreifen Sie alle dringenden Maßnahmen, die der reibungslose Betrieb der Vereinigung empfiehlt oder bei der Entwicklung ihrer Aktivitäten notwendig oder zweckmäßig ist, unbeschadet der anschließenden Berichterstattung an den Vorstand.

Der Präsident wird die folgenden Aufgaben haben:

1. Den Verein rechtlich vor allen Arten von öffentlichen oder privaten Organisationen vertreten. 2. Einberufung, Leitung und Abhaltung der Sitzungen der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen. 3. Leitung der Beratungen der Sitzungen und Sitzungen. 4. Zahlungen bestellen. 5. Genehmigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Dokumente, Protokolle und Korrespondenz. 6. Ergreifen Sie alle dringenden Maßnahmen, die die gute Leistung der Vereinigung empfiehlt oder in der Entwicklung ihrer Aktivitäten notwendig oder zweckmäßig ist, unbeschadet der anschließenden Berichterstattung an den Vorstand.


Artikel / Artikel 13. Vizepräsidentschaft / Vizepräsident.

Ein Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei seiner Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen und hat die gleichen Befugnisse wie der Präsident.

Ein Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei seiner krankheits- oder krankheitsbedingten Abwesenheit und hat die gleichen Befugnisse wie er.


Artikel / Artikel 14. Sekretariat / Sekretär.

Der Sekretär ist für die Leitung der rein administrativen Arbeit der Vereinigung zuständig, stellt Bescheinigungen aus, führt die rechtmäßig geführten Bücher der Vereinigung und die Akte der Gesellschafter und wacht über die Unterlagen der Körperschaft und stellt sicher, dass die Mitteilungen versandt werden über die Bestellung von Vorständen und andere Gesellschaftsverträge, die in den entsprechenden Registern eingetragen werden können, sowie die Erfüllung der Dokumentationspflichten in den gesetzlich entsprechenden Fristen. Ebenso ist er für die Erstellung der Sitzungs- und Sitzungsprotokolle zuständig. Es wird das Rechnungsbuch nicht bewachen oder verwalten, was in der Verantwortung des Finanzministeriums liegt.

Der Sekretär ist für die Leitung der rein administrativen Arbeit des Vereins zuständig, stellt Bescheinigungen aus, nimmt die Bücher des rechtmäßig gegründeten Vereins und die Akte der Gesellschafter entgegen und bewahrt die Dokumentation der Körperschaft auf, um sie zu führen zu den Mitteilungen über die Ernennung von Vorständen und anderen Gesellschaftsverträgen, die in die entsprechenden Register eingetragen werden können, sowie die Erfüllung der Dokumentationspflichten in den gesetzlich entsprechenden Fristen. Ebenso ist er für die Erstellung der Protokolle der Sitzungen und Sitzungen zuständig. Es wird das Kontobuch, das in die Verantwortung des Finanzministeriums fällt, nicht schützen oder verwalten.

Artikel / Artikel 15. Schatzkammer / Schatzkammer.

Der Schatzmeister sammelt und verwahrt die dem Verein gehörenden Gelder und befolgt die Zahlungsanweisungen des Präsidenten.

Er führt und verwahrt das Rechnungsbuch des Vereins.

Erstellen Sie den jährlichen Wirtschaftsbericht.

Der Schatzmeister sammelt und verwahrt die dem Verein gehörenden Gelder und befolgt die Zahlungsanweisungen des Präsidenten.

Führung und Aufbewahrung des Rechnungsbuches des Vereins.

Sie erstellt den Jahreswirtschaftsbericht.


Artikel / Artikel 16. Vocalías / Mitglieder.

Die Mitglieder haben die Pflichten, die sich aus ihrem Amt als Mitglieder des Vorstandes sowie aus den ihnen vom Vorstand selbst übertragenen Delegationen oder Arbeitsausschüssen ergeben, den Verein bei Veranstaltungen außerhalb des Vorstandes vertreten zu können und die teilnehmen, oder an Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden durchgeführt werden.

Die Mitglieder werden die Pflichten haben, die sich aus ihrer Position als Mitglieder des Vorstands sowie aus den ihnen vom Vorstand selbst übertragenen Delegationen oder Arbeitsausschüssen ergeben, den Verein bei Veranstaltungen vertreten zu können, die nichts mit ihm zu tun haben und daran teilnehmen. oder bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden.


Artikel / Artikel 17. Stellenangebote / Stellenangebote.

Vakanzen, die während der Amtszeit eines Vorstandsmitglieds auftreten können, werden vorläufig bis zur endgültigen Wahl durch die zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung unter diesen Mitgliedern besetzt.

Vakanzen, die während der Amtszeit eines Vorstandsmitglieds entstehen, werden bis zur endgültigen Wahl durch die zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung zwischen diesen Mitgliedern vorläufig besetzt.



CAPÍTULO / KAPITEL IIIASAMBLEA GENERALGENERALVERSAMMLUNG


Artikel / Artikel 18. Regierungsorgan / Regierung.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen. Die Mitgliederversammlung ist die oberste Leitung des Vereins und wird von allen Gesellschaftern eingebunden.


Artikel / Artikel 19. Sitzungen / Sitzungen .

Die Sitzungen der Generalversammlung sind ordentliche und außerordentliche Sitzungen. Die ordentliche findet einmal jährlich innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt; Außerordentliche Sitzungen werden abgehalten, wenn die Umstände dies nach Ansicht des Präsidenten erfordern, wenn der Vorstand dies anordnet oder wenn dies von dreißig Prozent der Mitglieder schriftlich beantragt wird.

Die Sitzungen der Generalversammlung sind ordentliche und außerordentliche Sitzungen. Die ordentliche findet einmal jährlich innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt; die ausserordentlichen Sitzungen finden statt, wenn es die Umstände erfordern, nach Ansicht des Präsidenten, wenn der Verwaltungsrat zustimmt oder wenn er dreißig Prozent der Mitgliederzahl schriftlich vorschlägt.


Artikel / Artikel 20. Vorladungen / Anrufe.

Die Einberufungen zu den Mitgliederversammlungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Tag und Uhrzeit der Sitzung sowie der Tagesordnung mit konkreter Bezeichnung der Verhandlungsgegenstände. Zwischen der Einberufung und dem für die Abhaltung der Versammlung bei der ersten Einberufung festgelegten Datum müssen mindestens fünfzehn Tage liegen, und das Datum und die Uhrzeit, an dem die Versammlung bei der zweiten Einberufung zusammentreten wird, können gegebenenfalls auch ohne zwischen den Sitzungen aufgezeichnet werden einen Zeitraum von weniger als einer Stunde vermitteln.

Einberufungen zu Mitgliederversammlungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Tag und Uhrzeit der Sitzung sowie der Tagesordnung mit konkreter Angabe der Verhandlungsgegenstände. Zwischen der Einberufung und dem Tag, der für die Feier der Versammlung in der ersten Einberufung bestimmt ist, müssen mindestens fünfzehn Tage liegen, und gegebenenfalls können auch das Datum und die Uhrzeit, zu der die Versammlung zum zweiten Mal zusammentritt, ohne zwischen den beiden aufgezeichnet werden kann einen Zeitraum von weniger als einer Stunde vermitteln.


Artikel / Artikel 21. Verfassung der Generalversammlung / Verfassung der Generalversammlung.

Sowohl die ordentlichen als auch die außerordentlichen Generalversammlungen werden bei der ersten Einberufung gültig konstituiert, wenn ein Drittel der stimmberechtigten Gesellschafter daran teilnehmen, und bei der zweiten Einberufung unabhängig von der Zahl der stimmberechtigten Gesellschafter. Das Standarddokument für die Vertretung wird mit der Ausschreibung veröffentlicht. Übereinkünfte werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden oder Vertretenen gefasst, wenn die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen übersteigen, wobei ungültige Stimmen, Leerstimmen oder Enthaltungen für diese Zwecke nicht anrechenbar sind. Es ist eine qualifizierte Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Personen erforderlich, die sich ergibt, wenn die Ja-Stimmen die Hälfte dieser Stimmen übersteigen, um:

1. a) Auflösung der Gesellschaft. 2. b) Änderung der Satzung, einschließlich Sitzverlegung. 3. c) Veräußerung oder Veräußerung von Vermögenswerten, die Teil des Anlagevermögens sind.

Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Generalversammlungen werden bei der ersten Einberufung gültig konstituiert, wenn ein Drittel der stimmberechtigten Gesellschafter daran teilnehmen, und bei der zweiten Einberufung unabhängig von der Zahl der stimmberechtigten Gesellschafter. Mit der Bekanntmachung wird die Musterschrift für die Vertretung veröffentlicht.

Die Vereinbarungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Personen gefasst, wenn die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen übersteigen, wobei für diesen Zweck die Null-Stimmen, Leerstimmen oder Enthaltungen nicht zu zählen sind. Es ist eine qualifizierte Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Personen erforderlich, die sich ergibt, wenn die Ja-Stimmen die Hälfte dieser Stimmen übersteigen, um:

1. a) Auflösung der Gesellschaft. 2. b) Satzungsänderung einschließlich Sitzverlegung. 3. c) Veräußerung oder Veräußerung von Vermögenswerten des Anlagevermögens.


Artikel / Artikel 22. Fakultäten der Generalversammlung / Fakultäten der Generalversammlung.

Die Befugnisse der Generalversammlung sind:

1. Genehmigung der Geschäftsführung des Vorstands. 2. Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses. 3. Wahl der Vorstandsmitglieder. 4. Legen Sie ordentliche oder außerordentliche Gebühren fest. 5. Auflösung des Vereins. 6. Satzungsänderung einschließlich Sitzverlegung. 7. Veräußerung oder Veräußerung von Vermögenswerten 8. Jede andere, die nicht einer anderen juristischen Person zugewiesen ist.

Die Fakultäten der Generalversammlung sind:

1. Genehmigung der Geschäftsführung des Vorstands. 2. Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses. 3. Wählen Sie die Mitglieder des Verwaltungsrats. 4. Legen Sie ordentliche oder außerordentliche Gebühren fest. 5. Auflösung des Vereins. 6. Änderung der Satzung, einschließlich der Änderung des eingetragenen Sitzes. 7. Veräußerung oder Übertragung von Eigentum 8. Jede andere, die nicht einer anderen gesellschaftlichen Körperschaft zugewiesen ist.

Artikel / Artikel 23. Außerordentliche Generalversammlung / Außerordentliche Generalversammlung.

Der Zustimmung der hierzu einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung bedürfen: 1. Satzungsänderungen einschließlich der Sitzverlegung. 2. Auflösung des Vereins.

Sie bedürfen der Zustimmung der hierfür einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung: 1. Änderung der Satzung einschließlich der Sitzverlegung. 2. Auflösung des Vereins.



KAPITEL / KAPITEL IVPARTNER/ASPARTNER


Artikel / Artikel 24. Anforderungen / Anforderungen.

Dem Verein können handlungsfähige Personen angehören, die ein Interesse an der Entwicklung der Vereinsziele haben.

Dem Verein können handlungsfähige Personen angehören, die ein Interesse an der Entwicklung des Vereinszwecks haben.


Artikel / Artikel 25. Art der Partner / Art der Partner.

Innerhalb des Vereins wird es folgende Arten von Partnern geben:

1. Gründer, die am Gründungsakt des Vereins teilnehmen. 2. Von der Zahl, die diejenigen sein werden, die nach der Gründung der Vereinigung beitreten. 3. Eine solche Auszeichnung wird ehrenhalber jenen verliehen, die aufgrund ihres Ansehens oder weil sie in relevanter Weise zur Würde und Entwicklung der Vereinigung beigetragen haben. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt durch die Generalversammlung.

Innerhalb des Vereins wird es folgende Klassen von Partnern geben:

1. Gründer, die am Gründungsakt des Vereins teilnehmen. 2. Nummer, die diejenigen sein werden, die nach der Gründung des Vereins eintreten. 3. Ehrenamtliche, die aufgrund ihres Ansehens oder wegen ihres maßgeblichen Beitrags zur Würde und Entwicklung der Vereinigung Anspruch auf eine solche Auszeichnung haben. Die Ernennung der Ehrenmitglieder erfolgt durch die Generalversammlung.


Artikel / Artikel 26. Niedrige Mitgliedschaft / Niedrige Mitgliedschaft. Die Partner werden aus einem der folgenden Gründe entlassen:

1. Durch freiwilligen Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitgeteilt wird. 2. Wegen Nichteinhaltung finanzieller Verpflichtungen, wenn eine regelmäßige Rate nicht mehr gezahlt wird (innerhalb von zwei Monaten nach Nichtzahlung). 3. Aufgrund zweier Verstöße gegen den Ethikkodex der Vereinigung.

Mitglieder werden aus einem der folgenden Gründe ausgeschlossen:

1. Durch freiwilligen Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitgeteilt wird. 2. Für die Verletzung wirtschaftlicher Verpflichtungen, wenn Sie die regelmäßige Zahlung einer Gebühr einstellen (in den zwei Monaten nach Ihrer Nichtzahlung). 3. Aufgrund zweier Verstöße gegen den Ethikkodex der Vereinigung.


Artikel / Artikel 27. Rechte / Rechte.

Ordentliche Mitglieder und Gründer haben folgende Rechte: 1. Teilnahme an so vielen Aktivitäten, wie der Verein in Erfüllung seiner Zwecke organisiert. 2. Genießen Sie alle Vorteile und Vorteile, die der Verband erhalten kann. 3. Nehmen Sie an den Versammlungen mit Stimme und Stimme teil und verlieren Sie das Recht auf Letzteres, falls Sie mit der Zahlung der Gebühren nicht auf dem Laufenden sind. 4. Wähler sein und sich für Führungspositionen qualifizieren. 5. Erhalten Sie Informationen über die Vereinbarungen, die von den Organen der Vereinigung angenommen wurden. 6. Vorschläge an die Vorstandsmitglieder machen, um die Ziele des Vereins besser zu erfüllen.

Die Anzahl und Gründungspartner haben die folgenden Rechte: 1. Teilnahme an allen Aktivitäten, die von der Vereinigung in Übereinstimmung mit ihren Zwecken organisiert werden. 2. Um alle Vorteile und Vergünstigungen zu genießen, die der Verein erhalten kann. 3. Nehmen Sie an den Versammlungen mit Stimme und Stimme teil und verlieren Sie das Recht auf Letzteres, falls Sie mit der Zahlung der Gebühren nicht auf dem Laufenden sind. 4. Seien Sie Wähler und wählbar für Führungspositionen. 5. Erhalten Sie Informationen über die Vereinbarungen, die von den Organen der Vereinigung angenommen wurden. 6. Vorschläge an die Mitglieder des Vorstandes machen, um die Zwecke des Vereins besser zu erfüllen.


Artikel / Artikel 28. Pflichten / Pflichten.

Die Gründungs- und Zahlmitglieder haben folgende Pflichten: 1. Einhaltung dieser Statuten und der gültigen Vereinbarungen der Versammlungen und des Vorstands. 2. Zahlen Sie die festgelegten Gebühren. 3. Nehmen Sie an den Versammlungen und anderen Veranstaltungen teil, die organisiert werden. 4. Gegebenenfalls die Verpflichtungen erfüllen, die mit der Position verbunden sind, die sie innehaben. 5. Einhaltung des Ethikkodex des Vereins, dessen Entwurf vom Vorstand vorbereitet und in einer Mitgliederversammlung genehmigt wird. Die Gründungsgesellschafter und -zahler haben folgende Pflichten: 1. Einhaltung dieser Satzung und der gültigen Vereinbarungen die Versammlungen und der Vorstand. 2. Zahlen Sie die festgelegten Gebühren. 3. Nehmen Sie an den Versammlungen und anderen Veranstaltungen teil, die organisiert werden. 4. Gegebenenfalls die Verpflichtungen erfüllen, die mit der von ihnen besetzten Position verbunden sind. 5. Einhaltung des Ethikkodex des Vereins, dessen Entwurf vom Vorstand vorbereitet und von einer Generalversammlung genehmigt wird.


Artikel / Artikel 29. Ehrenpartner / Ehrenpartner.

Die Ehrenmitglieder haben die gleichen Verpflichtungen wie die Gründer und die Anzahl, mit Ausnahme der in den Abschnitten 2) und 4) des vorherigen Artikels vorgesehenen. Ebenso haben sie die gleichen Rechte, mit Ausnahme der in Artikel 27 Absatz 3) und 4) aufgeführten Rechte, ohne Stimmrecht an den Versammlungen teilnehmen zu können.

Die ehrenamtlichen Partner haben die gleichen Verpflichtungen wie die Gründer und zahlenmäßig mit Ausnahme der in den Abschnitten 2) und 4) des vorherigen Artikels vorgesehenen. Ebenso haben sie die gleichen Rechte mit Ausnahme der in Artikel 27 Absätze 3) und 4) aufgeführten Rechte und können an Versammlungen ohne Stimmrecht teilnehmen.


Artikel / Artikel 30. Wirtschaftliche Ressourcen / Wirtschaftliche Ressourcen.

Die für die Entwicklung der Zwecke und Aktivitäten des Vereins vorgesehenen wirtschaftlichen Ressourcen sind die folgenden: 1. Periodische Mitgliedsbeiträge in Höhe von 20 € pro Jahr. Dieser Betrag kann geändert werden, wenn dies von der Versammlung vereinbart wird, und muss im Monat Januar eines jeden Jahres gezahlt werden. Eine anteilige Jahresgebühr in Höhe von zwei Euro pro vollem Monat, die bis zum Ende des Geschäftsjahres verbleibt, wird festgesetzt, wenn die Anmeldung nach dem 1. Januar erfolgt. 2. Außerordentliche Gebühren, die durch Abstimmung in der Versammlung beschlossen werden, wenn der Verband dies verlangt. 3. Spenden, Stipendien, Vermächtnisse oder Erbschaften, die rechtmäßig von Mitarbeitern, Dritten oder Institutionen/Organisationen erhalten werden könnten. 4. Jede andere rechtmäßige Ressource.

Die für die Entwicklung der Ziele und Aktivitäten des Vereins vorgesehenen wirtschaftlichen Ressourcen sind die folgenden: 1. Die regelmäßigen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 20 € pro Jahr. Dieser Betrag kann geändert werden, wenn die Versammlung zustimmt, und muss im Jahr gezahlt werden Monat Januar eines jeden Jahres. Bei einer Anmeldung nach dem 1. Januar wird eine Umlage des Jahresbeitrages in Höhe von zwei Euro pro vollem Monat bis zum Ende des Geschäftsjahres festgesetzt. 2. Außerordentliche Beiträge, die durch Abstimmung in der Versammlung beschlossen werden, wenn die Vereinigung dies verlangt. 3. Schenkungen, Zuwendungen, Vermächtnisse oder Erbschaften, die rechtmäßig von Gesellschaftern, Dritten oder Institutionen/Agenturen entgegengenommen werden können. 4. Alle anderen gesetzlichen Rechtsbehelfe.


Artikel / Artikel 31. Erbe / Anfangsvermögen.

Das anfängliche Vermögen oder der Sozialfonds des Vereins beträgt zu Beginn 160 €.

Das Gründungsvermögen bzw. der Sozialfonds des Vereins beträgt zu Beginn 160€.


Artikel / Artikel 32. Ausübung / Ausübung.

Die assoziative und wirtschaftliche Übung findet jährlich statt und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die assoziative und wirtschaftliche Übung findet jährlich statt und endet am einunddreißigsten Dezember eines jeden Jahres.



KAPITEL VAUFLÖSUNG DES VEREINSAUFLÖSUNG DES VEREINS


Artikel / Artikel 33. Auflösung / Auflösung.

Er wird freiwillig aufgelöst, wenn dies von der zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung gemäß den Bestimmungen von Artikel 21 dieser Satzung beschlossen wird.

Wird freiwillig aufgelöst, wenn dies von der zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung gemäß den Bestimmungen von Artikel 21 dieser Satzung beschlossen wird.


Artikel / Artikel 34. Liquidationskommission / Liquidationskommission.

Im Falle der Auflösung wird eine Liquidationskommission eingesetzt, die nach Tilgung der Schulden und bei vorhandener überschüssiger Flüssigkeit diese für Zwecke, die ihre Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigen, an einen nahestehenden Verein verschenkt oder überweist Föderation.

Im Falle der Auflösung wird eine Liquidationskommission eingesetzt, die nach Tilgung der Schulden und bei vorhandenem Liquiditätsüberschuss für Zwecke verwendet wird, die ihre Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigen, indem sie an einen angeschlossenen Verein gespendet wird Verein oder Verband.


KAPITEL / KAPITEL VI ETHIKKODEX DES VERBANDES ETHIKKODEX DES VERBANDES


Artikel/ Artikel 35. Schreibweise und Laufzeit / Schreibweise und Laufzeit.

Es wird aus einer einfachen Satzung bestehen, die das Verhalten der Ämter und Mitglieder des Vereins regelt. Seine Ausarbeitung wird vom Vorstand auf der Grundlage der Gründungswerte des Vereins wie Respekt, höfliches Verhalten, Toleranz, Brüderlichkeit, Demut, Versöhnung, Arbeit für die Gemeinschaft, Meisterschaft und Charisma durchgeführt.

Für die Fertigstellung des Textes wird eine Frist von zwei Jahren ab Gründung der Vereinigung festgelegt.

Es wird aus einer einfachen Satzung bestehen, die das Verhalten der Ämter und Partner des Vereins regelt. Seine Ausarbeitung erfolgt durch den Vorstand, basierend auf den Gründungswerten des Vereins wie Respekt, Höflichkeit, Toleranz, Brüderlichkeit, Demut, Versöhnung, Arbeit für die Gemeinschaft, Fachwissen und Charisma.

Ab der Satzung des Vereins wird eine Frist von zwei Jahren festgelegt, bis der Text fertiggestellt ist.


Artikel / Artikel 36. Genehmigung / Genehmigung.


Der vom Vorstand erarbeitete Text wird der nächsten ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Der vom Vorstand erarbeitete Text wird der nächsten ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.



ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNG ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNG

In allem, was in diesen Statuten nicht vorgesehen ist, gelten das aktuelle Organisationsgesetz 1/2002 vom 22. März, das das Vereinigungsrecht regelt, und die ergänzenden Bestimmungen.

Soweit in dieser Satzung nicht vorgesehen, gelten das aktuelle Gründungsgesetz 1/2002 vom 22. März zur Regelung des Vereinigungsrechts und die ergänzenden Bestimmungen.

In Sevilla, am 14. Januar 2017. In Sevilla, 2017-01-14

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